ELSTER. Die Pflicht zur Elektronischen Steuererklärung


Informieren Sie sich rechtzeitig über die Neuregelungen ab 2012

z. B. unter www.steuern.sachsen.de

gibt es ein Merkblatt über die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen.

Auch das Thema Authentifizierung ist brandaktuell.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Internet unter www.elsteronline.de

Das Merkblatt enthält 7 Gute Gründe
für die elektronische Steuererklärung:

  • elektronisch abgegebene Steuererklärungen werden in der Regel schneller als die herkömmlichen Steuererklärungen auf Papier bearbeitet, da die Daten dem Finanzamt bereits vorliegen.

  • Die meisten Softwareprogramm bieten komfortable Zusatzfunktionen zum leichteren Ausfüllen der Steuererklägung an.
  •  
  • Stammdaten (Name, Anschrift usw.) müssen nicht in jedem Jahr neu eingegeben werden. Die Steuererklärungssoftware übernimmt die Eingaben des letzten Jahres.

  • Die Plausibilitätsprüfungen weisen bereits bei der Eingabe auf fehlende Angaben hin. Hierdurch verringern sich die Nachfragen des Finanzamtes.

  • Da die übermittelten Daten im Finanzamt nicht erneut elektronisch erfasst werden müssen, besteht keine Gefahr, dass Daten dort fehlerhaft eingegeben werden.

  • Nur gesetzlich vorgeschriebene Belege müssen eingereicht werden. Auf weitere Belege kann grundstzlich verzichtet werden.

  • Maximale Sicherheit durch verschlüsselte Übertagung der Daten.





























 





© Büroservice Neuhöfer         Kontakt    AGB    Impressum         Site by Future Prospects